Beitrag vom 24. Juli 2021

Neuregelung zur DiGA

Verordnungen werden grundsätzlich, aber nur zeitlich begrenzt honoriert

Von Dr. med. Gerd W. Zimmermann

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben eine zusätzliche Vereinbarung zu digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) als neue Anlage 34 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) geschlossen. Darin werden die ärztlichen Leistungen und deren Vergütung im Zusammenhang mit DiGA geregelt, die zunächst nur vorläufig zur Erprobung in das Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgenommenen wurden. Die Vereinbarung enthält die Beschreibung des Verfahrens und der Organisation der Beratungen.