Beitrag vom 10. Februar 2026

Übergangsbestimmungen zum Erwerb und der Abrechnungsfähigkeit eines „Zweitverfahrens“, „Gruppentherapie“ und andere Zusatzqualifikationen

Nach der Novellierung des Psychotherapeutengesetzes von 2019 wurden auch die Psychotherapie-Vereinbarungen angepasst, um die zukünftigen Fachpsychotherapeut:innen und deren Qualifikationsweg mit einzubeziehen. Den genauen Text können Sie hier nachlesen:

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