Beitrag vom 27. Februar 2025

VAKJP Schnellinfo: Bundesrat stärkt ambulante Weiterbildung in psycho-therapeutischen Praxen und MVZs!

Die Finanzierung der neuen Weiterbildung wird politisch offenbar scheibchenweise entschieden. Der Bundesrat hat am 21.02.2025 beschlossen, die Beschäftigung von Psychhotherapeut:innen in Weiterbildung (PTW) in psychotherapeutischen Praxen und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) zu erleichtern. Die Regelung sieht vor, dass der Praxisumfang deutlich erweitert werden kann. In Zukunft können Praxen bei Anstellung einer/s PTW ihren Praxisumfang auf das 1,5-fa-che der Vollauslastung einer psychotherapeutischen Praxis erweitern. Dies entspricht durch-schnittlich 54 Stunden Richtlinienpsychotherapie pro Woche plus psychotherapeutischer Neben-leistungen. Für Praxen mit einem hälftigen Versorgungsauftrag ist eine Erhöhung auf das 1,0 fache der Vollauslastung (36 Stunden) zulässig.

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