Beitrag vom 06. Februar 2026

VAKJP Schnellinfo zur Honorarkürzung für psychotherapeutische Leistungen

Liebe Kolleginnen, Liebe Kollegen,

immer, wenn das Statistische Bundesamt aktuelle empirische Daten zur Kostenentwicklung in ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen vorliegen hat, gibt es eine Überprüfung der Kos-ten durch den Bewertungsausschuss (BA). Dieser setzt sich zu gleichen Teilen aus dem Spitzen-verband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) sowie der Kassenärztlichen Bundes-vereinigung (KBV) zusammen. Die Prüfung findet i.d.R. jährlich statt.

Nun ist bekannt geworden, dass der GKV-SV einige psychotherapeutischen Leistungen (im Ge-spräch sind die EBM-Ziffern 30932,30933,35151, 35152, 351773bis 35179 und der Abschnitt 35.2 EBM) um 10% kürzen möchte, was allen, denen dieser „Vorschlag“ zu Ohren gekommen ist, natürlich massiv beunruhigt. Uns erreichten bereits einige Anfragen zu diesem Thema.

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