Landesverband Hamburg
Behandlungsverfahren
Tiefenpsychologisch fundierte und Analytische Psychotherapie
In den Psychotherapierichtlinien sind für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen drei Verfahren zugelassen: Analytische Psychotherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Therapie und Verhaltenstherapie. Die Mitglieder des Landesverbandes VAKJP e.V. praktizieren zwei dieser Verfahren:
- Analytische Psychotherapie
- Tiefenpsychologisch fundierte Therapie
Beide Verfahren basieren zum einen auf der psychoanalytischen Persönlichkeitslehre, in der die Existenz unbewusster Strukturen, Motivationen und Phantasien angenommen wird, und zum anderen auf der psychoanalytischen Krankheitslehre, die eine psychische Erkrankung als eine Reaktualisierung unbewusster Konflikte und als Folge von Defiziten in der Entwicklung versteht.
Entwicklungsbedingte Krisen
Wenn es im Kindes- und Jugendalter zu Schwierigkeiten und Problemen kommt, muss aber nicht immer eine seelische Erkrankung vorliegen. Es kann auch sein, dass lediglich das seelische Gleichgewicht zeitweilig gestört ist.
Verhaltensauffälligkeiten können ebenso Symptome einer Erkrankung wie Ausdruck einer entwicklungsbedingten Krise oder Hemmung sein. Dies wird in einer gründlichen Diagnostik abgeklärt.
Psychische Erkrankungen
Behandelt werden in einer analytischen oder tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie nur Kinder und Jugendliche, die Symptome von Krankheitswert auf psychischer, psychosomatischer und/oder sozialer Ebene zeigen. Krankheitswertige Störungen und Verhaltensauffälligkeiten sind dabei nach psychodynamischem Verständnis Anzeichen eines misslungenen Lösungsversuchs in der innerpsychischen Verarbeitung, unter denen dann auch die primären familiären Beziehungen und die sekundären Bezugssysteme wie Kindergarten und Schule leiden können. Mit zunehmendem Alter entsteht nämlich auch bei Kindern und Jugendlichen ein erheblicher Leidensdruck, wenn sie den Eindruck haben, mit sich und Anderen nicht mehr so zurechtzukommen, wie sie sich das wünschen. Auf der Grundlage der diagnostischen Einschätzung wird dann eine Kurzzeitpsychotherapie oder eine Langzeitpsychotherapie empfohlen.
Therapieangebote
Akuttherapie
Bei akuten Krisen kann zunächst eine 12-stündige Akuttherapie durchgeführt werden, an die sich bei Bedarf eine Kurzzeittherapie oder eine Langzeittherapie anschließen kann.
Kurzzeittherapie
Häufig wird zunächst eine analytische oder tiefenpsychologisch fundierte Kurzzeittherapie mit 2x 12 Behandlungsstunden für das Kind oder, die/den Jugendliche/n sowie 6 Behandlungsstunden für die begleitenden Bezugspersonen eingeleitet, bei der ein eher konfliktzentriertes Vorgehen, die Definition von Teilzeilen sowie eine Begrenzung des Behandlungsumfangs im Vordergrund stehen. Das Behandlungsverfahren zielt auf das Erreichen eines voraussichtlichen Behandlungserfolgs. Es kann aber auch als Sofortmaßnahme zur Krisenintervention oder/und zur Überprüfung der Indikation zu einer Langzeittherapie dienen.
Langzeittherapie
Eine Langzeittherapie ist immer dann angezeigt, wenn sich während der diagnostischen Erstgespräche oder im Verlauf einer Akut- oder Kurzzeittherapie herausstellt, dass ein normales Leben für die Patient*in durch eine schwere psychische Erkrankung gestört bzw. nahezu unmöglich ist, dass die tiefreichenden Konflikte und Ängste, die eine gesunde Entwicklung der Patient*in behindern, nicht nur auf die aktuelle Krisensituation zurück zu führen sind, sondern als Symptome einer psychischen Erkrankung zu sehen sind, die in einer Kurzzeittherapie nicht ausreichend bearbeitet werden können.
Behandlungsstunden
Die Behandlungsstunden finden in der Regel ein bis zweimal wöchentlich jeweils 50 Minuten statt und unterliegen bei Kindern und Jugendlichen aufgrund ihres Alters und der spezifischen Entwicklungsaspekte besonderen Bedingungen.
Kosten
Die Kosten für eine Psychotherapie werden dabei entweder von der gesetzlichen oder – je nach Versicherungsvertrag – von der privaten Krankenkasse voll übernommen. In besonderen Fällen werden die Kosten auch vom Jugendamt getragen.