18. Mai 2021

Gemeinsame Pressemitteilung – Keine Rationierung ambulanter Richtlinienpsychotherapie!

Psychotherapeut*innen fordern Streichung des GVWG-Änderungsantrags 49

Berlin, 18. Mai 2021 – Gegen jede Rationierung von Leistungen ambulanter Richtlinienpsychotherapie spricht sich ein breites Bündnis psychotherapeutischer Verbände aus. Anlass ist der Änderungsantrag 49 zum Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG), demzufolge der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) prüfen solle, wie die psychotherapeutische Versorgung „schweregradorientiert und bedarfsgerecht“ sichergestellt werden könne.