18. Februar 2021

VAKJP Pressemitteilung – Bundesbeihilfeverordnung

Die Änderung der Bundesbeihilfeverordnung verschlechtert die Behandlung von psychisch kranken Menschen im Alter zwischen 18 und 21

VAKJP Pressemitteilung – Bundesbeihilfeverordnung

Psychisch belastete Patient*innen im jungen Erwachsenenalter zwischen 18 und 21 werden durch die seit Januar 2021 gültige Beihilfeverordnung vom Gesetzgeber benachteiligt: Ihnen wird, anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, die Behandlung bei Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeut*innen versperrt, weil – nach mehr als zwei Jahrzehnten! – die dafür notwendige Finanzierung nicht mehr übernommen wird.