Ausbildung

Supervision

Standards für die Tätigkeit eines Supervisors/einer Supervisorin an VAKJP-Instituten (Stand 21.09.2013)

„Es gelten die Bestimmungen des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG), der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV), die Grundanforderungen der Sektion Ausbildung in der VAKJP, die Aus- und Weiterbildungsrichtlinien der jeweiligen Fachgesellschaften und der staatlich anerkannten Ausbildungsstätten. Ausbildungs-Supervisionen finden bei den von der Ausbildungsstätte anerkannten SupervisorInnen statt.

Voraussetzungen für diese Tätigkeit sind eine mindestens fünfjährige psychotherapeutische Tätigkeit in der Krankenbehandlung nach Approbation zum KJP und/oder zum PP oder nach Abschluss einer ärztlichen Weiterbildung schwerpunktmäßig in den wissenschaftlich anerkannten Verfahren, die Gegenstand der praktischen Ausbildung ist. Supervisionen können ausschließlich nur in der Fachkunde durchgeführt werden, die die SupervisorIn erworben hat. Außerdem muss eine mindestens dreijährige Lehrtätigkeit an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte nachgewiesen werden. 

Bei den bereits als SupervisorIn einer Ausbildungsstätte nach dem PsychThG anerkannten SupervisorInnen werden diese Kriterien als erfüllt angesehen.

Die fachliche und persönliche Eignung wird nach den jeweils geltenden Kriterien der einzelnen Institute festgestellt ( z.B. Fallvorstellung, Fachvortrag, Fachveröffentlichungen, wissenschaftliches Interesse an der Psychoanalyse, Engagement am jeweiligen Institut). Von der SupervisorIn wird in der Regel eine kontinuierliche Lehrtätigkeit im Rahmen der Ausbildung, sowie die Teilnahme an den vom Institut ausgewiesenen Gremien, Konferenzen und Fortbildungen für Supervisionen erwartet. In begründeten Fällen kann von den zuständigen Gremien des Instituts nach Anhörung der betroffenen SupervisorIn der Supervisorenstatus am Institut aberkannt werden. Die Liste der von den Instituten anerkannten SupervisorInnen wird auf der Website der VAKJP veröffentlicht und jährlich aktualisiert.“