Psychotherapie

Behandlungskosten

Jeder Versicherte hat das Recht, sich bei zugelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vorzustellen. Dafür wird kein Überweisungsschein eines Haus- oder Facharztes benötigt. Die ersten Sitzungen werden über die Krankenversichertenkarte abgerechnet.
Im weiteren Verlauf der Behandlung müssen die Therapeuten prüfen, ob eine Erkrankung vorliegt, die mit den Mitteln der Psychoanalytischen und Tiefenpsychologisch fundierten Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie behandelt werden kann.

Ist dies der Fall, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse auch die weiteren Therapiekosten für Kinder und Jugendliche. Ein ähnliches Verfahren durchlaufen Beihilfe-Patienten. Wer privat versichert ist, sollte sich vor Behandlungsbeginn bei seiner Krankenkasse erkundigen, ob der gewählte Versicherungstarif die Therapiekosten auch abdeckt.