VAKJP - Die Vereinigung

Geschichtlicher
Überblick

1920er bis 1940er Jahre: Anfänge der Kinderanalyse

Erstmals werden auch Kinder psychoanalytisch behandelt. Die Theorie wird maßgeblich von Anna Freud und Melanie Klein entwickelt. (Bilder 1) In Berlin, Wien, Zürich, München und anderen mitteleuropäischen Städten entstehen erste Ausbildungszentren.​

1933 bis 1945

Die Machtergreifung der Nationalsozialisten zwingt die jüdischen Psychoanalytiker:innen in die Emigration. Die Ausbildung wird im „Deutschen Institut für psychologische Forschung und Psychotherapie“ (dem sogenannten „Reichsinstitut“) zentralisiert. Die Weiterentwicklung findet nun maßgeblich in Großbritannien und den USA statt.

Nach 1945

Nach dem 2. Weltkrieg bedarf es vermehrt der Behandlung traumatisierter Kinder und deren Familien.
1948 entsteht am Berlin „Institut für Psychotherapie“ der erste Ausbildungsgang für Psychagog:innen. Die theoretischen Ansätze aus Großbritannien und den USA werden in die (westdeutschen) Curricula aufgenommen.

20. Juni 1953: Gründung des VDP

23 Kolleg:innen schließen sich in der „Vereinigung Deutscher Psychagogen e.V.“ (VDP) zusammen, um ihre Berufsinteressen künftig eigenständig zu vertreten. (Bild 2) Es finden regelmäßig Jahrestagungen statt.

1970er Jahre: Gründung der StäKo – Aus VDP wird VAKJP

1971 Die Analytische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie wird Teil des kassen- und vertragsärztlichen Versorgungsangebotes.
1973 Die Analytische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie wird als anerkanntes Behandlungsverfahren in den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen festgeschrieben. Nicht-ärztliche Psychotherapeut:innen dürften nur im „Delegationsverfahren“ unter ärztlicher Delegation behandeln.
1974 Gründung der „Ständigen Konferenz der Ausbildungsstätten für Psychagogen in der Bundesrepublik Deutschland und West Berlin“ Ihre Aufgabe ist es, Qualitätsstandards für die Ausbildung zu sichern. Diese werden in den „Grundanforderungen“ festgeschrieben. (Bild 3)

1975 Die bisherige Berufsbezeichnung „Psychagoge“/„Psychagogin“ wird geändert in „Analytische/r Kinder und Jugendlichenpsychotherapeut/Psychotherapeutin“. Aus der „Vereinigung Deutscher Psychagogen e.V.“ (VDP) wird die „Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Deutschland e.V.“ (VAKJP)

1990er Jahre: Psychotherapeutengesetz (PsychThG)

1999 Am 1. Januar 1999 tritt das „Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und Kinderund Jugendlichenpsychotherapeuten“ (PsychThG) in Kraft. Damit wird der Beruf der/s Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut: in (KJP) zum eigenständigen Heilberuf. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (KJPsychTh- APrV) tritt ebenfalls in Kraft. Die Approbation erhält Facharztniveau. Die psychoanalytisch begründeten Verfahren „Analytische Psychotherapie“ und „Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie“ werden als zwei approbationsrelevante Verfahren behandelt.

Umstrukturierung in der VAKJP

2011 Die 25 Institute der StäKo treten in die VAKJP ein und bilden die „Sektion Ausbildung“. Die StäKo löst sich auf. Seither vertritt die VAKJP auch institutionell die Interessen der Ausbildungsinstitute.
2010 bis heute: Öffnung der Vereinigung Einige VAKJP-Institute beginnen damit, neben der „verklammerten“ Ausbildung in Analytischer und Tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie auch eine ausschließlich Tiefenpsychologisch fundierte Ausbildung anzubieten. Die Grundanforderungen der Sektion Ausbildung werden 2012 diesem Umstand angepasst. Die Zeitschrift „AKJP“ benennt sich 2016 in „KJP“ um: „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie – Zeitschrift für Psychoanalyse und Psychotherapie“
2012 Ausbildungskandidat:innen der VAKJP-Institute können nun auch Mitglied werden.“
2017 VAKJP-Mitglieder können auch Tiefenpsychologisch fundierte oder Analytische KJP werden, die nicht an VAKJP-Instituten ausgebildet wurden, sofern sie eine den „Grundanforderungen der Vereinigung entsprechende Ausbildung mit Erfolg abgeschlossen“ haben.

2014 bis 2024/25: Reform des Psychotherapeutengesetzes

2014 Die Delegierten des 25. Deutschen Psychotherapeutentags treffen eine Richtungsentscheidung zur Reform des PsychThG: für ein Hochschulstudium der

Psychotherapie auf Masterniveau mit anschließender Approbation. Eine Differenzierung nach Altersgebieten und vertiefenden Verfahren soll Gegenstand einer anschließenden Weiterbildung werden. Voraussetzung: Die Finanzierung muss gesichert sein.
2019 im November: Verabschiedung des zweiten Psychotherapeutengesetzes Das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz (PsychThgAusbRefG) tritt 2020 in Kraft. Zugangsvoraussetzungen für die neue Approbation und die Weiterbildung sind ein polyvalenter Psychologie-Bachelor sowie ein Psychotherapie-Master-Abschluss. Die Approbationsprüfungen können unmittelbar nach Abschluss des Master-Studiengangs abgelegt werden. Hochschulen für Angewandte Wissenschaften werden aus der neuen universitären Ausbildung ausgeschlossen. Es gelten Übergangsbestimmungen, nach denen noch bis 2032 die „alte“ Ausbildung zur/m KJP nach den alten Voraussetzungen (z.B. auf der Basis eines Pädagogik- Studiums) abgeschlossen werden kann.
2021 Verabschiedung der Musterweiterbildungsordnung durch den Deutschen Psychotherapeutentag. Es gibt nun drei Gebiete: Psychotherapie für Kinder- und Jugendliche und für Erwachsene (jeweils mit Verfahrensbezug) und Neurologische Psychotherapie
2022/2023 Verabschiedung der Weiterbildungsordnungen in den Ländern, zuständig für die Weiterbildung sind nun die Psychotherapeutenkammern der Länder. Institute, Kliniken, Praxen und Institutionen können bei den Kammern als Weiterbildungsstätten ihre Zulassung beantragen. Die Finanzierung der Weiterbildung ist noch nicht ausreichend gesichert. (Bild 4)​

Die VAKJP nach dem Psychotherapeuten-Ausbildungsreformgesetz

2021 wird die Satzung explizit auf die (zukünftige) Weiterbildung ausgeweitet.
2023 Die VAKJP benennt sich um in „Vereinigung für analytische und tiefenpsychologisch fundierte Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie in Deutschland e.V.“.
2024 In der Satzung wird expliziert, dass für die Mitgliedschaft von natürlichen Personen die Fachkunde in analytischer und/oder tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie für Kinder und Jugendliche das relevante Kriterium ist. Das umfasst auch Personen, die sich in Aus- und Weiterbildung dazu befinden. Für Studierende im Masterstudiengang mit dem Berufsziel Psychotherapeut: in gibt es die Möglichkeit, außerordentliches Mitglied zu werden. Melanie Klein und Anna Freud