Beitrag vom 07. April 2021

Kinderrechte

Appell „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“

Fast 30 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) in Deutschland am 5. April 1992 ist es höchste Zeit für die Aufnahme der Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz. Denn bis heute werden bei Entscheidungen in Politik, Verwaltung und Rechtsprechung die Belange und Rechte von Kindern und Jugendlichen nicht ausreichend berücksichtigt. Das hat die Covid-19-Pandemie uns allen zuletzt deutlich gezeigt. Wir fordern mit diesem Appell des Deutsches Kinderhilfswerk e.V. die Bundestagsfraktionen und die Bundesländer auf, sich bis zur Sommerpause auf ein Gesetz zu einigen, das den Ansprüchen der UN-KRK gerecht wird.