Beitrag vom 29. Oktober 2021
Psychotherapieverbände: Resolution des Gesprächskreis II am 29. Oktober zur Qualitätssicherung
GK II Resolution
Berlin, 29. Oktober 2021 – Der Gesetzgeber hat in § 136a Abs. 2a SGB V den Gemeinsamen Bundesausschuss G-BA beauftragt, ein einrichtungsübergreifendes Qualitätssicherungsverfahren für die ambulante Psychotherapie zu entwickeln. Dabei wird der G-BA durch das Institut für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen IQTiG unterstützt. Die im Gesprächskreis II (GK II) zusammen geschlossenen Verbände bekennen sich ausdrücklich zu Qualitätssicherung und Qualitätsförderung als Elemente des professionellen Selbstverständnisses der Psychotherapeut*innen. Sie sehen aber mit Sorge, dass die Entwicklung eines bürokratischen Ungetüms droht, das erhebliche zeitliche Ressourcen und wertvolle Behandlungszeit der Psychotherapeut*innen in Anspruch nehmen würde, ohne im Gegenwert einen entsprechenden Nutzen für die Patient*innen zu bedeuten.