Beitrag vom 01. Juli 2024

Verbesserungen der psychotherapeutischen Versorgung von Privatversicherten und für Beihilfeberechtigte

Berlin, 28. Juni 2024: Zum 1. Juli 2024 haben sich Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern (mit Ausnahme von Hamburg und Schleswig-Holstein) und der PKV-Verband auf Abrechnungsempfehlungen zu psychotherapeutischen Leistungen für Versicherte der Privaten Krankenversicherung (PKV) verständigt. Weitere Details finden sie im folgenden PDF.

Verbesserungen-der-psychotherapeutischen-Versorgung-28-06-2024 (PDF)